Cynthia Rosengarten

Rechtsanwältin Erbrecht & Familienrecht

Meine Kanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind Erbrecht und Familienrecht.
Ihre Beratung und Vertretung übernehme ich außergerichtlich, um überflüssige Prozesse zu verhindern, und gerichtlich, um unvermeidbare Prozesse zu gewinnen. Natürlich berate ich Sie auch bei der Erstellung Ihrer Verträge oder Urkunden, und gestalte diese dann nach Ihren Vorgaben.
Die Beratung kann nach individueller Absprache auch außerhalb der üblichen Büroöffnungszeiten und auf Wunsch auch direkt bei Ihnen stattfinden.

„Die Kanzlei führe ich als Einzelanwältin. Gerade in den sensiblen Bereichen des Ehe- und Familienrechts und des Erbrechts profitieren Sie als Mandant von der individuellen Betreuung und einer kleinen Büroorganisation. Mir ist es wichtig, Ihnen in schwierigen Situationen mit einem kurzfristigen Besprechungstermin, ohne Wartezeit, persönlich helfen zu können. Sollte dies einmal nicht möglich sein, werde ich Ihnen, innerhalb eines Mandats, gerne auch für telefonische Anfragen zur Verfügung stehen.“

Mandatschaft

Als Rechtsanwältin bin ich für Privatpersonen und Familienunternehmen tätig.
Bevor ich Ihre Interessen nach außen hin vertrete, werde ich mit Ihnen die jeweiligen Erfolgsaussichten erörtern und Sie über den Umfang meiner Dienstleistung und die voraussichtlichen Kosten informieren.
Für ein erstes Gespräch ist es hilfreich, wenn Sie mir Ihr Anliegen gut veranschaulichen können. Dies gelingt erfahrungsgemäß am besten, wenn Sie sich wie folgt vorbereiten:

 

  • Notieren Sie sich in Stichworten die wesentlichen Fakten und worum es Ihnen geht.
  • 
Bringen Sie alle Unterlagen mit, die eine Rolle spielen.

  • Überlegen Sie sich, welche Aufgaben Sie gegebenenfalls selbst erledigen wollen, und welche Sie mir überlassen möchten.

Anwaltverein

Meine Leistungen

Leistungsspektrum

Die Tätigkeitsschwerpunkte umfassen u.a.:

 

im erbrechtlichen Bereich:

  • Testamentsgestaltung für Einzel- und gemeinschaftliche Testamente,
  • die Vorbereitung von Erbverträgen
  • die Gestaltung von Übergabeverträgen bei vorweggenommener Erbfolge
  • Hilfe bei der Erbauseinandersetzung im Erbfall
  • Durchsetzung der Interessen und Ansprüche von Vermächtnisnehmern
  • Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen

im familienrechlichen Bereich

  • die Gestaltung von Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträgen sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • die Vertretung in Scheidungssachen
  • die Geltendmachung bzw. Abwehr von möglichen Unterhalts- oder Zugewinnausgleichsansprüchen
  • die Erarbeitung einer interessenwahrenden, aber vor allem kindgerechten Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts

Kontakt

 

Rechtsanwältin Cynthia Rosengarten

Veilchenweg 51

82024 Taufkirchen

 

Telefon: 089 44439252

mail@kanzlei-rosengarten.de